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Transparenzverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Zu Artikel 3 TVO
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.

Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Ihre Investitionsentscheidungen einziehen, bieten wir ggf. nicht an.

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen für uns erkennbaren Vor- bzw. Nachteil für den individuellen Kunden bedeuten.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Bei Fragen dazu kann der Kunde uns im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen

Zu Art. 4 TVO
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.

Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihrem Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.

Zu Art. 5 TVO
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Zu Art. 6 TVO
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basis-Renten bzw. betrieblicher Altersvorsorge beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken ein, in dem wir die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwenden.

Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, empfehlen wir dieses vorrangig.

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Wichtige Hinweise

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Bevor Sie Daten mit dem Ziel einer Beitragsberechnung oder zum Abschluss einer Versicherung über unsere Website eingeben, lesen Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen.

Abweichungen
Der Online-Antrag und die Möglichkeit der Beitragsberechnung wird im Falle der Fahrradversicherung dirket von der Ostangler Brandgilde VVaG bereitgestellt. Auch die Datenverarbeitung erfolgt direkt durch den Versicherer. Nähere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie auf der Folgeseite unter dem Stichwort „Datenschutz“.

Marktuntersuchung
Als firmenverbundener Versicherungsmakler der Rheinmetall Gruppe können wir unter einer Vielzahl von Versicherern auswählen. In einem intensiven Benchmarking überprüfen wir regelmäßig den nationalen Markt.
Dabei prüfen wir nicht nur die einzelnen Produkte, sondern auch die jeweiligen Versicherungsgesellschaften. Angebote mit sehr gutem Preis- / Leistungsverhältnis und einem soliden Versicherer nehmen wir in unserem Angebot auf. Derzeitiger Versicherer in der Fahrrad-Versicherung ist die Ostangler Brandgilde VVaG.

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