Kieferorthopädie für Kinder
Gesunde Zähne von Anfang an.
Vorsorge ohne Lücken.
Bitte lächeln! Natürlich möchten Sie nur die beste Behandlung für die Zähne Ihres Kindes. Denn diese sollen ein Leben lang halten.
Auch die Kosten für Zahnersatz und Zahnreinigung werden übernommen.
Spitzenleistung für Sie
- Umfangreiche Leistungen auch für kieferorthopädische Behandlungen
- Keine Wartezeiten
- Professionelle Zahnreinigung
- Zahnersatz und Zahnbehandlung sind mitversichert (auch Implantate, Teilkronen)
Pluspunkte für Mitarbeiter
Weitere Produktinfos
Beiträge: Kinder von 0 bis 15 Jahre 15,73 Euro/Monat
Leistungen sind z. B.:
- Bis zu 90 % inkl. GKV für Zahnersatzmaßnahmen (Brücken, Prothesen, Kronen); Inlays und Implantate
- 80 % für Kieferorthopädie medizinisch notwendige Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen, wenn die GKV keine Leistungen erbringt (KIG 1 & 2)
- 80 % für Kieferorthopädie. Erstattung der Mehrleistungen bei Kindern bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 1.000 Euro während der Vertragslaufzeit, wenn für eine medizinisch notwendige Behandlung ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht (KIG 3 bis 5)
- 90 % Zahnbehandlung inkl. GKV inkl. Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich, Versiegelung der Kauflächen
- Professionelle Zahnreinigung 2x 60 Euro
- Der Tarif Z90-Bonus ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert
Tipps unter Kollegen
Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.
Welche Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung?
Bei kieferorthopädischen Behandlungen von Kindern wird die Behandlungsbedürftigkeit und somit auch die Kostenübernahme durch die GKV anhand von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG, siehe Wissenswertes) ermittelt und festgestellt.
Die GKV übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, wenn die Befundgruppe einen Schweregrad größer als KIG 2 erreicht. Erwachsene erhalten Leistungen bei schweren Kieferfehlbildungen, bei denen kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind um Kieferfehlbildungen, Anomalien der Bisslage und Zahnstellungsanomalien zu korrigieren.
KIG-Stufen 1 und 2
Gelten nicht als behandlungsbedürftig im Sinne des GKV-Leistungskataloges, entsprechend sind durchgeführte Behandlungen vom Patienten oder von dessen Eltern komplett selbst zu bezahlen.
- KIG 1 – bedeutet eine leichte Zahnfehlstellung, die aus ästhetisch, -kosmetischen Gründen zwar behandelt werden kann, deren Kosten aber nicht von der GKV übernommen werden.
- KIG 2 – bedeutet eine Zahnfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht, deren Behandlungskosten aber wegen des geringen Ausprägungsgrades der Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen ebenfalls nicht von der GKV übernommen werden.
KIG-Stufen 3 bis 5
Gelten als behandlungsbedürftig im Sinne des GKV-Leistungskataloges.
- KIG 3 – bedeutet eine ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich macht.
- KIG 4 – bedeutet eine stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung dringend erforderlich macht.
- KIG 5 – bedeutet eine extrem stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung unbedingt erforderlich macht.
Bruno Metul, Sales & Customer Support
Experte
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Ihr Kind verdient ein lebenslanges Lächeln. Die gesetzliche Versicherung deckt aber leider bei weitem nicht alle wichtigen Behandlungen ab.
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