FAQs
Fragen und Antworten zur Versicherung
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Was leistet die Schutzbriefversicherung?
Der Premium Schutzbrief deckt europaweit das Pannenrisiko und sorgt für Ihre Mobilität.
- Leistungen unabhängig vom Schadenort
- Kosten für die Pannen- und Unfallhilfe
- Bergungskosten
- Abschleppen des Fahrzeugs
- Kosten für einen Mietwagen: für maximal 7 Tage bei Panne und bis zu 14 Tage bei Unfall
- Bahn-/Flugkosten für die Weiter/Rückfahrt: Bahnfahrt 2. Klasse bis 1.200 Bahnkilometer Entfernung, bei weiterer Entfernung Flugkosten der Economy-Class; zusätzlich Taxi-Kosten bis 100,00 €
- Übernachtungskosten für maximal drei Nächte bis zu je 100,00 € pro Person
- Kosten für die Unterstellung des Kfz für maximal 2 Wochen
- Kosten für den Fahrzeugrücktransport bei Ausfall des Kfz im Ausland (gilt nur, wenn die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen)
- Kosten für den Ersatzteilversand ins Ausland
- Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport
Egal, ob einfacher Pannenfall oder komplizierte Rückführung von Fahrzeug und Insassen aus dem Ausland: Der Versicherer berät Sie im Pannen- und Notfall über alle Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Schnell und unkompliziert wird die Hilfeleistung mit Ihnen abgestimmt und organisiert.
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Wann kann ich meine Versicherung wechseln?
Eine ordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer in der Regel bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit schriftlich einreichen.
Bei Prämienerhöhungen kann innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung der Beitragserhöhung gekündigt werden. Auch im Schadenfall steht dem Versicherungsnehmer – wie auch dem Versicherungsunternehmen – ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Erst wenn Sie bei einem neuen Versicherungsunternehmen unterschrieben haben, sollten Sie jedoch per Einschreiben/Rückschein Ihr altes Versicherungsunternehmen kündigen.
Bezahlen Sie die Erstprämie unbedingt fristgerecht, denn sonst verlieren Sie den Versicherungsschutz und machen sich unter Umständen strafbar! -
Was muss ich bei einer Schadensregulierung im Ausland beachten?
Treffen Sie schnellstmöglich folgende Sicherheitsvorkehrungen:
- Unfallstelle sichern
- Verletzte versorgen
- Arzt benachrichtigen
- Bei großen Schäden und Verletzten die Polizei benachrichtigen
- Die Position der Fahrzeuge muss erhalten bleiben.
- Bei geringfügigen Schäden sollten Sie die Kreuzung zügig räumen
- Lassen Sie sich die Ausweispapiere der Unfallgegner zeigen
- Notieren Sie wichtige Eckdaten wie Kennzeichen und Anschrift der Fahrzeughalter, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
- Ort und Zeit des Unfalls
- Namen und Anschriften von Unfallzeugen
- Machen Sie kein Schuldanerkenntnis
- Ihre Versicherung beurteilt die rechtliche Situation des Unfalls
- Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung
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Wann haftet meine KFZ-Versicherung nicht?
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kasko wird die Leistungspflicht der Versicherung z.B. durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Versicherer wird sich im Schadenfall in der Kaskoversicherung lediglich auf grobe Fahrlässigkeit berufen, wenn der Schaden durch Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeuges oder seiner Teile, oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt wurde.
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Welche Selbstbeteiligungshöhen sind in der Vollkaskoversicherung möglich?
In der Vollkaskoversicherung gibt es folgende gängige Selbstbeteiligungs-Höhen:
Vollkasko 300 EUR / Teilkasko 0 EURVollkasko 300 EUR / Teilkasko 150 EUR
Vollkasko 500 EUR / Teilkasko 150 EUR
In der Kaskoversicherung hängt die Wahl der Selbstbeteiligung natürlich entscheidend von Ihrem finanziellen Spielraum und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab. -
Welche Selbstbeteiligungshöhen sind in der Teilkaskoversicherung möglich?
Allgemein gilt, dass die monatliche Prämie sinkt, je höher die Selbstbeteiligung vereinbart wird.
Die gängigen Selbstbeteiligungshöhen in der Teilkasko variieren zwischen den Stufen „ohne Selbstbeteiligung“ und „150 EUR Selbstbeteiligung“.
Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie lieber regelmäßig eine etwas höhere Beitragszahlung leisten möchten und dafür im Schadenfall weniger aufwenden müssen oder im Schadenfall eine höhere finanzielle Belastung in Kauf nehmen, dafür aber monatlich geringere Beiträge zahlen. -
Welche Leistungen umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Durch die Auto-Haftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer, Fahrer und Halter gegen Haftpflicht-Ansprüche Dritter geschützt. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Fahrer die Fahrt ohne Wissen und/oder Einverständnis des Versicherungsnehmers angetreten ist oder er keine vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt.
Der Unfall-Verursacher muss bei eigenem Verschulden für den gesamten Schaden haften, den er verursacht hat. Dies kann bei einem Verkehrsunfall leicht über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinausgehen. Daher bietet die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung weit mehr als die gesetzlichen Mindestsummen.
Versichert sind Sach-, Vermögens- und Personenschäden.
• Versicherungssumme: 100 Mio. EUR
• Personenschäden: 15 Mio. EUR je geschädigte Person
• Vermögensschäden: 50.000 EUR
• Umweltschadenschutz: 5 Mio. EUR je Schadenfall und höchstens 10 Mio. EUR pro Versicherungsjahr.Der Unfall-Verursacher muss bei eigenem Verschulden für den gesamten Schaden haften, den er verursacht hat. Dies kann bei einem Verkehrsunfall leicht über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinausgehen.
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Woran unterscheiden sich Vollkasko und Teilkaskoversicherung?
Die Absicherung der Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus und ersetzt auch Schäden, die durch eigenverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen entstanden sind.
In der Vollkaskoversicherung gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt, in der Teilkasko hingegen nicht.
Darum ist der zu zahlende Beitrag für den umfassenden Vollkaskoschutz nicht unbedingt sehr viel höher, wenn sich Ihr Auto in einer hohen Schadenfreiheitsklasse befindet. -
Welche Leistungen erbringt die Teilkaskoversicherung?
In der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug versichert gegen:
- Feuer, Explosion, sowie Seng- und Schmorschäden
- Diebstahl, Raub und Unterschlagung,
- unmittelbare Einwirkung von Sturm ab Windstärke 7, Hagel, Lawinen, Überschwemmung, Blitzschlag, und Lawinen aller Art.
- Zusammenstoß des sich in Bewegung befinden Fahrzeugs mit Tieren aller Art (z. B. Rehe),
- Tierbissschäden inkl. Folgeschäden,
- Bruchschäden an der Verglasung,
- Schäden durch Kurzschluss inklusive Folgeschäden.
Zusätzlich ist in der Teilkaskoversicherung der Akkumulator (Akku) und das Ladezubehör (mobile Ladestation, Ladekabel) deines Elektro-/Hybrid-PKW wie folgt versichert:
- Das Ladekabel oder die mobile Ladestation während des Ladevorgangs.
- Im Schadenfall die Kosten für die Lagerung des Akkus im Wassercontainer und bis zu 14 Tage die Kosten für eine Fahrzeugabstellung.
- Bei Beschädigung des Akkus die Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung.
- Bei einem „Akku-Totalschaden“ die Kosten für Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle.
- Neupreisentschädigung für den Akku.
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Wo gilt die Schutzbriefversicherung?
Der Geltungsbereich für den Schutzbrief ist in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.