So einfach sichern Sie Ihr Einkommen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt – schließlich sichern Sie damit Ihr Einkommen.
Mit der BU schützen Sie sich vor Verdienstausfall, wenn Sie Ihren Beruf einmal nicht mehr voll ausüben können – durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Das kann ein Bandscheibenvorfall sein oder zum Beispiel ein Burnout. Und das kann jeden treffen: Rund jeder Vierte wird berufsunfähig. Sichern Sie sich ab.
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Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.
Grundlagen gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr: Sie erhalten nur noch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Das ist das Ergebnis der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2001.
- Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn der Erkrankte/Verunglückte weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
- Die halbe Erwerbsminderungsrente wird an diejenigen gezahlt, die aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich mindestens 3 Stunden, aber keine 6 Stunden, tätig sein können. Dabei geht es nicht nur um die Arbeitsfähigkeit im tatsächlichen Beruf des Betroffenen, sondern in nahezu jedem Job – auch wenn man dafür überqualifiziert ist. Der berufliche und persönliche Status wird nicht berücksichtigt.
- Für einen Erwerbsminderungsrentenanspruch müssen Sie mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein und mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.
- Die Besteuerung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erfolgt gemäß § 22 EStG.
Steuerliche Behandlung private Berufsunfähigkeitsrente
Es gilt die günstige Ertragsanteilbesteuerung, die von der voraussichtlichen Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente abhängt, d. h. nur der Ertrag muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Ein Beispiel:
Wenn Sie im Alter von 45 Jahren berufsunfähig werden und eine BU bis Endalter 65 in Höhe von 2.000 Euro abgeschlossen haben, wären von dieser Berufsunfähigkeitsrente nach heutiger Rechtslage 79 % der Versicherungsleistung steuerfrei, und 21 % der Rente, also 420 Euro, würden zu Ihrem dann gültigen persönlichen Steuersatz steuerpflichtig.
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