Mitarbeiter‑Vorteil: vereinfachte Gesundheitsprüfung
Körperschutzpolice – Absicherung für Menschen, die täglich vollen Einsatz bringen
Die Körperschutzpolice ist eine starke Lösung für diejenigen, deren berufliche Tätigkeit körperlichen Einsatz erfordert, und eine flexible Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sie schützt dort, wo körperliche Fähigkeiten entscheidend sind.
Wenn eine wichtige Grundfähigkeit, wie z.B. Heben, Gehen, Sehen oder Sprechen beeinträchtigt ist, zahlt die Körperschutzpolice eine monatliche Rente. Ganz egal, ob die Einschränkung durch Unfall, Erkrankung oder Verschleiß entstanden ist.
Sie erhalten dadurch finanzielle Stabilität in herausfordernden Lebenssituationen und stärkt Ihre Möglichkeiten, sich auf die eigene Gesundheit zu konzentrieren.
Beitragsvorteil bis 01.07.2027 – mit dauerhaft vereinfachter Gesundheitsprüfung
Spitzenleistung für Sie
- Klare Leistungsauslöser
- Wählbare Zusatzleistungen,wie Leistung wegen Krankschreibung oder psychischer Erkrankung
- Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung*
- Assistanceleistungen, wie z.B. ärztliche Zweitmeinung und psychologische Unterstützung
Pluspunkte für Mitarbeiter
PrivatRente Komfort Dynamik (Beispielkalkulation)
Musterkunde – geboren am 01.12.1992
männlich, ledig, keine Kinder
70.000 Euro Steuerbrutto p.a.
keine Kirchensteuer
GKV versichert
Arbeitnehmer
Beitragsgarantie 90 % (Maximum)
100 Euro monatlicher Beitrag
Endalter: 67 Jahre
- Rente bei 2,5 % Wertentwicklung: monatlich und lebenslang 204,70 Euro
- Einmalkapitalauszahlung 54177,93 Euro
- Keine steuerliche Förderung
- Erträge unterliegen dem individuellen Steuersatz
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Tipps unter Kollegen
Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.
Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert grundlegende körperliche und geistige Fähigkeiten ab, die wir im Alltag meist selbstverständlich nutzen – etwa Greifen, Gehen, Sehen, Sprechen oder Sitzen. Fällt eine dieser Fähigkeiten weg, kann dies den beruflichen wie privaten Alltag stark beeinträchtigen.
Im Unterschied zu anderen Absicherungsformen steht hier nicht der ausgeübte Beruf im Vordergrund, sondern ausschließlich der Verlust einer oder mehrerer definierter Grundfähigkeiten.
Für manche Berufe kann daher die Grundfähigkeitsversicherung eine alternative Absicherung darstellen, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich oder zu teuer ist.
* Bei Rentenzahlung aus einer Rentenversicherung gilt, dass nur ein pauschalierter Ertragsanteil als sonstige Einkünfte nach § 22 Einkommensteuergesetz mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Es wird also nicht die gesamte Rente besteuert, vielmehr ist nur ein relativ geringer Teil der Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dieser Ertragsanteil hängt vom Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung ab: Derzeit liegt er für 65-Jährige bei 18 %. Das bedeutet: Nur 18 % der jährlichen Rentenzahlungen fließen in die Berechnung der Einkommensteuer mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz ein.
** Ist ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen worden und wird das Kapital erst nach Vollendung des 62. Lebensjahrs ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Als Ertrag gelten die Versicherungsleistungen abzüglich der entrichteten Beiträge.
Bruno Metul,
Sales & Customer Support
Experte
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