Wohngebäudeversicherung

Bauen Sie Ihren perfekten
Schutz: mit individuellen
Bausteinen.

Feuer, Wasser, Blitz?
Kann Ihnen nichts!

Unsere Wohngebäudeversicherung deckt alle wichtigsten Risiken ab. Mit den passenden Zusatz-Bausteinen können Sie Ihren Schutz individuell und auf Ihren persönlichen Bedarf erweitern.

Im Sinne der Nachhaltigkeit bietet die Ostangler bislang den Exclusiv Green Fair Play Plus Tarif für ausgewählte Produkte – einige der wenigen nachhaltigen Versicherungsprodukte in Deutschland. Sie eignen sich für alle, die von einer sicheren und nachhaltigen Versicherung profitieren möchten.

Spitzenleistung für Sie

Pluspunkte für Mitarbeiter

Faire Hilfe im Schadenfall
Günstige Beiträge
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Wohngebäudeversicherung

Premiumschutz im Überblick

Die optimale Absicherung

 Die folgenden Leistungen sind im Premiumschutz enthalten: 

Optionale Zusatz-Bausteine


Welche Extras passen zu Ihren Anforderungen und zu Ihrem Leben? Entscheiden Sie selbst, wie Sie Ihren Versicherungstarif individuell erweitern möchten.

Über den Baustein „Elementar“ sind Schäden durch folgende Naturgefahren versichert:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, min. 500 Euro und max. 5.000 Euro je Versicherungsfall.

Der Baustein „Energietechnik“ kann zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden und beinhaltet folgenden Leistungsumfang:

  • Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Gebäuden und Nebengebäuden als auch Bodenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück bis 15 KWp bis 25.000 Euro
  • Batterie/Solarstromspeicher inkl. dazugehörigem Batteriemanagement für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen bis 15.000 Euro
  • Ertragsausfallversicherung bei Sachschäden und Abhandenkommen bis zu 2,50 Euro je KWp und Tag max. 36 Monate
  • Ladestationen/ Wallbox/ Stromtankstelle bis 2.000 Euro
  • Balkonkraftwerke (Plug-and-Play Solaranlagen) bis 1200 Watt bis 3.000 Euro
  • Anlagen der Solar/ Geothermie und sonstige Wärmepumpenanlagen bis 15 KW maximale Versicherungsdauer 15 Jahre bis 40.000 Euro
  • Mietkosten für kurzfristige mobile Anlagen sowie Strommehrkosten bis 2.000 Euro

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief kann zusätzlich zu einer Hausrat- oder
Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Benötigen Sie Hilfe bei einem Notfall in Ihrer versicherten Wohneinheit, erbringt die Ostangler folgende Leistungen:

  • Schlüsseldienst
  • Rohrreinigung/ Verstopfungsbeseitigung
  • Sanitärinstallations-Service
  • Elektroinstallations-Service
  • Heizungsinstallations-Service
  • Notheizung
  • Schädlingsbekämpfung
  • Umsiedlung von Wespennestern
  • Kinderbetreuung bis 48 Stunden (unterfällt nicht der Jahreshöchstentschädigung)

Versichert sind die Leistungen bis 300 Euro je Versicherungsfall und maximal 600 Euro pro Versicherungsjahr.

Der „Haus- und Wohnungsschutzbrief plus safety“ ergänzt den „Haus- und Wohnungsschutzbrief“ um folgende Leistungen:

Versicherungsschutz besteht für Ihre privat gespeicherten Daten auf Personal Computern (PC), Laptops, Notebooks, Tablets und Smartphones sowie für Ihren Persönlichkeitsschutz im Internet.

Hilfe bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch
Cyber-Mobbing in Form von:

  • Löschung rufschädigender Inhalte durch unseren Dienstleister (bis zu drei Löschversuche, Kostenübernahme bis 5.000 Euro, SB 50 Euro)
  • Psychologische Akutintervention

Datenrettung nach Hardwaredefekt oder bei Verlust aufgrund schädlicher Programme (bis 500 Euro für einen Fall in drei Jahren, SB 50 Euro bei Smartphones und Tablets).

Im Sinne der Nachhaltigkeit bietet die Ostangler bislang den Exclusiv Green Fair Play Plus Tarif für ausgewählte Produkte – einige der wenigen nachhaltigen Versicherungsprodukte in Deutschland. Sie eignen sich für alle, die von einer sicheren und nachhaltigen Versicherung profitieren möchten. Ein paar Auszüge aus den „grünen“ Mehrleistungen:

  • Mehrleistung bei einer zertifiziert nachhaltigen Schadenregulierung
  • Mehrleistung für Zubehör der hauswirtschaftlichen Selbstversorgung
  • Mehrleistung, um bei schadenbedingten Wiederherstellungen baubiologische Produkte zu nutzen
  • Mehrleistung für Hochwasser-Pass durch Hochwasserpass-Sachkundige
Nicole Mahr

Nicole Mahr,
Sales Management

Unsere Experten empfehlen

Eine gute Wohngebäudeversicherung ist so wichtig für Ihr Haus wie ein solides Fundament. Und bei uns auch noch besonders günstig.

FAQs

Fragen und Antworten zur Versicherung

  • Welche Leistungen kann ich von einer Wohngebäudeversicherung erwarten?

    Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer
    eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens.
    Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.
    In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:

    • Feuer
    • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
    • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
    • Leitungswasser
    • Überspannung

    Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie z. B. Starkregen/Überschwemmung/Rückstau, erweitert werden.

  • Was leistet der Wohngebäudeversicherer?

    Die Wohngebäudeversicherung bezahlt:

    • die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren
      wie Feuer, Sturm, Leitungswasser usw. entstanden sind.
    • den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die
      Sicherung des Grundstücks.
    • Totalschaden am Haus:
      • Ist das Haus z. B. abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis errichtet: Der Versicherte bekommt ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Wichtig: Die Neuwerterstattung erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird.
      • Da ein abgebranntes Haus nicht bewohnbar ist, sollten auch Kosten für Mietersatz mitversichert werden.
  • Was passiert bei einem Kauf, Verkauf oder Erbe einer Immobilie?

    Um beim Kauf/Verkauf eines Hauses nahtlosen Versicherungsschutz zu erhalten, geht die Police per Gesetz automatisch auf den neuen Eigentümer über. Selbstverständlich hat er aber ein Sonderkündigungsrecht – sofort oder zum Ende des Versicherungszeitraums.

    Erbt man eine Immobilie, hat man dagegen kein Sonderkündigungsrecht. Denn im Sinne der „Gesamtrechtsnachfolge“ tritt man mit Annahme der Erbschaft in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein.

Gleich dazubuchen

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