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Rechtsschutz­versicherung

Alles, was Recht ist: Privat-, Berufs- und Verkehrs­rechts­schutz.

Guter Schutz – für Ihr gutes Recht.

Ein Rechtsstreit ist nervenaufreibend genug – gut, wenn Sie sich dann keine Sorgen um die Kosten machen müssen. Die richten sich nach dem Streitwert und können schnell in die Hunderttausende gehen, beispielsweise bei Schadenersatzforderungen. Mit unserer Rechtsschutzversicherung behalten Sie dann immer noch den nötigen finanziellen Spielraum, um Ihr Recht durchzusetzen. Und das in vielen Lebenslagen, wie im Beruf, im Straßenverkehr oder mit dem Finanzamt. Passen Sie Ihren Schutz individuell an.

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Einfach den passenden Versicherungsschutz wählen.

Beispiele aus der Praxis

Ob im Privat- oder im Berufsleben: die Rechtsschutzversicherung ist an Ihrer Seite.

Verkehr: Rotlichtverstoß

Axel C. wird auf dem Weg zu einem Kunden an einer falsch geschalteten Ampel trotz Gelbphase geblitzt. Es drohen Geldbuße, Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Da er seinen Führerschein beruflich dringend braucht und sich sicher ist, sich korrekt verhalten zu haben, legt er gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Das Gericht stellt das Verfahren daraufhin ein.

Beruf: Kündigung

Otto H. ist Mechaniker und arbeitet bereits seit seiner Ausbildung in ein und demselben Unternehmen. Nach 34 Jahren Betriebszugehörigkeit erhält er die Kündigung von seinem Arbeitgeber. Im Prozess gegen die Kündigung erstreitet er sich eine hohe Abfindung.

Grundstücks­eigentümer: Wertminderung

Erwin B. fürchtet um den Wert seines Grundstückes, denn auf dem Nachbargelände wird eine Tankstelle gebaut. Dadurch wird der Wert seines Grundstückes extrem sinken. Er erhebt Widerspruch gegen die Baugenehmigung. Das anschließende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hat einen Streitwert von 50.000 Euro.

Tipps unter Kollegen

Was Sie zu diesem Thema wissen sollten…

Kostenerstattung
Im versicherten Rechtsschutzfall erstattet die Allianz Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 2 Mio. Euro, in „Plus“ bis 5 Mio. Euro und mit der Best-Variante in unbegrenzter Höhe; z. B. für:

Mitversichert
Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige oder unverheiratete, volljährige Kinder (solange sie keinen Beruf ausüben und nicht verheiratet sind) sind mitversichert. Ebenso nicht berufstätige Eltern, Großeltern oder Enkel, wenn diese in Ihrem Haushalt leben.

Kostenfreie Rechtsschutz-Hotline
Das kostenfreie Rechtsschutz-Service-Telefon steht Ihnen unter +49 (0)800 11 22 55 55 rund um die Uhr zur Verfügung und bietet Ihnen z. B. folgenden Service:

Sven Heuschen

Sven Heuschen,
Sales & Customer Support
Leiter

Unsere Experten empfehlen

Recht haben reicht nicht – man muss es auch bekommen. Mit unserer Rechtsschutz haben Sie die Mittel dafür, wenn ein Streit mal vor Gericht endet.

FAQs

Fragen und Antworten zur Versicherung

Die Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen: Sie können den Anwalt Ihres Vertrauens wählen, der Sie – je nach Umfang Ihrer Versicherung – berät, vertritt und erforderlichenfalls auch einen Prozess für Sie führt.

Die Kosten trägt Ihre Rechtsschutzversicherung. Sie ist der beste Garant für Chancengleichheit vor dem Gesetz.
Sie zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind vor allem:

  • die Kosten Ihres Anwalts nach der gesetzlichen Gebührenordnung;
  • die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie die Vollstreckungskosten;
  • die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese zu tragen haben.

Diese Kosten trägt Ihre Rechtsschutzversicherung bis zu der in Ihrem Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.
Außerdem sorgt sie in Strafsachen für die Stellung einer Kaution und bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung notwendiger Unterlagen.

Geldstrafen und Bußgelder darf sie Ihnen allerdings nicht abnehmen.

Rechtsschutz gibt es für Sie

  • als Kraftfahrer,
  • als Berufstätiger und
  • als Privatmann.

Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrer-Rechtsschutz gedeckt. Im Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast geschützt.
Der sonstige Lebensbereich wird durch den Privat-Rechtsschutz abgesichert. Für Nichtselbständige besteht dabei Rechtsschutz auch für berufliche Angelegenheiten.
Als Nichtselbständiger kann man sich für alle drei Bereiche – Verkehr, Privatleben und Beruf – mit dem kombinierten „Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz“ absichern.
Für den beruflichen und betrieblichen Bereich der Selbständigen und freiberuflich Tätigen gibt es den Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz. Den Verkehrs-Bereich und den privaten Bereich können Selbständige selbstverständlich ebenfalls versichern.
Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das zusätzlich versichert werden kann.
Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.

Beim Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-, Vertrags- und Sachenrechts-, Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungs-Rechtsschutz (außer in Verkehrssachen) besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.
Das bedeutet, dass sich eine Angelegenheit auf diesen Gebieten frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.

Grundsätzlich nicht versicherbar sind alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten (z. B. wegen Beleidigung, Diebstahls oder Betrug).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ferner besonders schwere oder nicht abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die nur für eine Minderheit von Interesse sind, wie z. B.

  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Konkursverfahren gegenüber Versicherten
  • Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bau-Risiko
  • das Familien- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage gewünscht wird*.

Verständlicherweise kann auch kein Versicherungsschutz für Fälle gewährt werden, die sich vor Versicherungsbeginn angebahnt haben.

Ausnahmen:
Für das Straßenverkehrsrecht gilt eine besondere Regelung: Hier wird Rechtsschutz gewährt, sofern kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes ergangen ist.

Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass bei verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren die Versicherung ohne Rücksicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit eintritt.

 

Versicherungsschutz erhalten in erster Linie Sie selbst als Versicherungsnehmer.
Im Verkehrs-Rechtsschutz sind der berechtigte Fahrer und die Insassen des versicherten Fahrzeuges mitversichert.
Bei Abschluss einer Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz der DeTeAssekuranz gilt folgender erweiterter Versicherungsschutz:
Außerdem sind auch Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder beim Fahren fremder Fahrzeuge rechtsschutzversichert.
Im Privat-Rechtsschutz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Ehegatten sowie die unverheirateten Kinder bis zum 30. Lebensjahr, soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner wie ein Ehegatte mitversichert werden.
Allerdings können die mitversicherten Personen nicht gegen Sie oder gegeneinander vorgehen.

Ihr Rechtsschutz gilt ohne jede Einschränkung in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern.
Tritt ein Rechtsschutzfall außerhalb dieses Gebiets ein, haben Sie Rechtsschutz, wenn ein gesetzlicher Gerichtsstand in Europa besteht. Dies ist z. B. bei Pauschalreisen der Fall.
Bei der DeTeAssekuranz haben Sie darüber hinaus auch – bis zu einem Zeitraum von 6 Wochen – weltweiten Versicherungsschutz

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