Fahrradversicherung
Angeschlossen ist gut. Versichert ist besser.
Schutz rund ums Rad: vom Diebstahlschutz bis zur Pannenhilfe.
Hochwertige Fahrräder und E-Bikes sind voll im Trend. Leider auch bei Dieben. Selbst massive Schlösser sind in Sekunden aufgebrochen. Wirklich unknackbar ist nur eine gute Fahrradversicherung. Die schützt Sie auch bei vielen anderen Risiken rund ums Rad: Zum Beispiel, wenn Sie einen Unfall haben oder der Akku im E-Bike Probleme macht.
Spitzenleistung für Sie
- Umfassender Schutz bei Fahrraddiebstahl, Beschädigung und Verschleiß
- Volle Kaufpreiserstattung
- Gebrauchte Fahrräder sind versicherbar
- Im Fair Play Plus Tarif ist zusätzlich der Fahrradschutzbrief mit enthalten
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Mitversichert sind auch Trickdiebstahl, Unterschlagung und Kabelbruch
- Carbonräder sind versicherbar
Pluspunkte für Mitarbeiter
Fahrradversicherung
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Tipps unter Kollegen
Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.
Über die Hausratversicherung ist Ihr Fahrrad in der Regel nur gegen Einbruchdiebstahl versichert. Voraussetzung für die Leistungszahlung ist, dass sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Einbruchdiebstahls innerhalb Ihres Hauses und z. B. aus dem verschlossenen Keller oder einer verschlossenen Garage befunden hat. Wurde das Fahrrad außerhalb verschlossener Räume entwendet, greift die Hausratversicherung meistens nicht. Durch einen zusätzlichen Baustein können Sie Ihr Fahrrad auch gegen Diebstahl außerhalb Ihres Hauses oder der Wohnung über die Hausratversicherung absichern. Kosten die durch Beschädigung oder Verschleiß entstanden sind, werden durch die Hausratversicherung jedoch nicht gedeckt.
Mit der Fahrradversicherung sichern Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Beschädigung durch z. B. Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfall, Vandalismus, Bedienungsfehler u.v.m. ab.
Nicole Mahr, Vertriebsreferentin
Unsere Experten empfehlen
Sichern Sie Ihr neues/gebrauchtes Fahrrad oder E-Bike gegen Beschädigung, Verschleiß und Diebstahl ab. So sind Sie weltweit und rund um die Uhr abgesichert.
FAQs
Fragen und Antworten zur Versicherung
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Für wen eignet sich die Fahrradversicherung?
Die Fahrradversicherung wird für jeden empfohlen, der viel mit seinem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec unterwegs ist. Vor allem für kostenintensive Fahrräder oder E-Bikes eignet sich die Fahrradversicherung mit all Ihren umfangreichen Leistungen.
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Wie alt darf mein Fahrrad oder E-Bike sein?
Versichert sind alle Fahrräder, deren Alter bei Antragsaufnahme maximal 5 Jahre beträgt.
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Welche Fahrräder sind nicht versicherbar?
Nicht von der Fahrradversicherung abgedeckt sind folgender Fahrräder:
- a) Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- und Versicherungspflicht besteht
- b) Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
- c) Eigenbauten
- d) Nachträglich angebaute optische und / oder elektronische Zubehörteile wie Navigationssysteme, Action-Cams etc.
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Gibt es verschiedene Tarifoptionen?
Fair Play (Teilkasko)
Entschädigung für das versicherte Fahrrad und versicherte Teile von diesem, die während der Vertragslaufzeit durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawine, Erdrutsch, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub/Plünderung beschädigt wurden oder abhandengekommen sind.
Fair Play PLUS (Vollkasko)
Zu den im Fair Play Tarif enthaltenen versicherten Gefahren kommen zusätzlich: Unfall, Falloder Sturzschäden, Vandalismus, Bedienungsfehler sowie unsachgemäße Handhabung, Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler. Ebenfalls besteht Versicherungsschutz für Elektronikschäden, Feuchtigkeitsschäden sowie für Verschleiß des Akkus und anderer technischer Teile am versicherten Fahrrad. Außerdem gelten als mitversichert Trickdiebstahl, Unterschlagung und Kabelbruch. Tierbiss gilt als mitversichert, sofern dadurch die Funktionsfähigkeit des Fahrrades gestört ist (als nicht versichert gelten z.B. Lackschäden).
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Welches Fahrradschloss muss verwendet werden, damit die Versicherung greift?
Ihr versichertes Fahrrad / E-Bike muss mittels eines verkehrsüblichen Schlosses gesichert sein. Für den Nachweis über die Nutzung eines verkehrsüblichen Schlosses bewahren Sie bitte den Kaufbeleg oder die Rechnung des Schlosses auf. Im Schadenfall werden die Angaben für die vollständige Bearbeitung notwendig.
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Wie kann ich die Fahrradversicherung kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens einen Monat vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gleich dazubuchen
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