Reiserücktrittsversicherung
Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus versichertem Grund nicht angetreten werden kann.
Versicherte Gründe sind Beispielsweise (gilt für versicherte Personen und Risikopersonen):
- unerwartete schwere Erkrankungen, Tod, schwere Unfallverletzungen
- Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
- erheblicher Sachschaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Dritter
- Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten, mitreisenden Person aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung.
Risikopersonen (§ 2 Ziffer 2 AVB RR 10) sind:
- Angehörige und der Lebenspartner der versicherten Person sowie Personen, die Angehörige pflegen und betreuen;
- mitreisende versicherte Personen (max. 4) sowie deren Angehörige und Lebenspartner;
Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens EUR 25,--.je Person/Objekt
Reiseabbruch-Versicherung
Ersetzt Ihnen z.B. die Mehrkosten für eine nicht planmäßige Rückreise aus versichertem Grund nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise und ersetzt den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort.
Versicherte Gründe: siehe Reiserücktrittsversicherung.
Umbuchungsgebühren-Schutz
Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis EUR 40,- je versicherter Person/Objekt, wenn bis zu 42 Tagen vor Reisebeginn umgebucht wird.
Reise-Assistance
24 Stunden Notrufzentrale, bietet und organisiert Hilfe weltweit bei Notfällen im Ausland.
Reisegepäck-Versicherung
(Versicherungssumme: EUR 2.000 je Person; EUR 4.000 je Familie/Paar)
Ersetzt den Zeitwert Ihres Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen während des Transports bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht.
Maximaler Reisepreis je Reise: Einzelperson: € 2.000,-; Familie/Paar: € 4.000,-.
Ist Ihr Reisepreis pro Reise höher als € 2.000,- bzw. € 4.000,- wählen Sie bitte die Zusatzoption zur Erhöhung des Reisepreises.
Reisedauer: Der Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, die bis zu maximal 45 Tagen je Reise dauern dürfen. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise.
Hinweis zum Abschluss der Versicherung: Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen.