Eine weitere Möglichkeit Altersvorsorge zu betreiben, ist der Abschluss einer BasisRente.
Für wen eignet sich die BasisRente?
Angesprochen sind alle Rentenversicherungspflichtigen, Selbstständigen, Freiberufler und rentennahe Jahrgänge.
Was ist unter der BasisRente zu verstehen?
Die BasisRente ist eine lebenslange monatliche Rente, die frühestens ab dem 62. Lebensjahr gezahlt wird.
Gefördert werden Beiträge an zertifizierte BasisRenten-Verträge. Beiträge können von allen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen durch Abzug als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige Personen sind z. B. Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und nicht Erwerbstätige mit einem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Pro Jahr können Beiträge für die allgemeine Deutsche Rentenversicherung (DRV) (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil), Beiträge für eine berufsständische Versorgung und Beiträge für die BasisRente bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Höchstbetrag ist seit 01.01.2015 dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt.
Damit beträgt im Jahr 2021 der dynamische Höchstbetrag 25.787 Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten/Lebenspartner 51.574 Euro). Dies gilt sowohl für Bestands- als auch für Neuverträge.
Da bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern immer Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu zahlen sind, verringert sich bei diesen Arbeitnehmern der mögliche einzuzahlende Beitrag, bis zu dem Beiträge für eine BasisRente als Sonderausgaben abgezogen werden können, auf die Differenz zwischen dem dynamischen Höchstbetrag und dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur DRV.
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