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BasisRente

Ran an die Rürup-Förderung! ​

Die eine für alle.

Ob Berufsstarter oder kurz vor der Rente oder Angestellter: Die BasisRente ist die eine Vorsorge, die für alle passt. Wenn Sie sich Steuervorteile sichern möchten, ist die BasisRente genau richtig für Sie. Denn damit profitieren Sie von der attraktiven Rürup-Förderung und erhalten im Ruhestand eine lebenslange monatliche Rente. So bauen Sie sich eine sichere Altersvorsorge auf – und der Staat fördert Sie dabei.

Die BasisRente gibt es in verschiedenen Varianten: Wir beraten Sie, was perfekt zu Ihnen passt.

Spitzenleistung für Sie

Pluspunkte für Mitarbeiter

Persönliche, faire Analyse und telefonische Beratung
Vergünstige Beiträge für Mitarbeiter
BasisRente

Tarif-Varianten

Die BasisRente gibt es in verschiedenen Varianten. Wir beraten Sie gerne telefonisch.

BasisRente Komfort Dynamik (Beispielkalkulation)

Musterkunde – geboren am 01.12.1991
männlich, ledig, keine Kinder
70.000 Euro Steuerbrutto p.a.
keine Kirchensteuer
GKV versichert
Arbeitnehmer
Beitragsgarantie 90 % (Maximum)
100 Euro monatlicher Beitrag

Endalter: 67 Jahre

Mögliche Zusatzbausteine

Sollten Sie während der Versicherungsdauer berufsunfähig werden, sind für keinen Baustein Ihrer Versicherung mehr Beiträge zu leisten – Sie erhalten dennoch die volle Altersrente.

Zusätzlich erhalten Sie eine Rentenzahlung, solange Sie berufsunfähig sind. Der Beitragsanteil zur Berufsunfähigkeitsrente ist ebenfalls staatlich förderfähig.

Tipps unter Kollegen

Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.

So funktioniert die BasisRente

Gefördert werden Beiträge an zertifizierte BasisRenten-Verträge. Beiträge können von allen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen durch Abzug als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen sind z. B. Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und nicht Erwerbstätige mit einem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Pro Jahr können Beiträge für die allgemeine Deutsche Rentenversicherung (DRV) (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil), Beiträge für eine berufsständische Versorgung und Beiträge für die BasisRente bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Höchstbetrag ist seit 01.01.2015 dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt.

Damit beträgt im Jahr 2024 der dynamische Höchstbetrag 27.566 Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten/Lebenspartner 55.132 Euro). Dies gilt sowohl für Bestands- als auch für Neuverträge.

Da bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern immer Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu zahlen sind, verringert sich bei diesen Arbeitnehmern der mögliche einzuzahlende Beitrag, bis zu dem Betrag für eine BasisRente als Sonderausgaben abgezogen werden können, auf die Differenz zwischen dem dynamischen Höchstbetrag und dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur DRV.

So werden die Leistungen besteuert

Renten aus BasisRente-Versicherungen werden seit 2005 nach § 22 EStG stets „nachgelagert“ besteuert. Renten, die bereits vor 2005 begonnen haben oder die in den Jahren 2005 bis 2039 beginnen (Übergangszeit auf die nachgelagerte Besteuerung der Leistungen), werden allerdings nur mit einem Teilbetrag der gesamten Rentenzahlung besteuert. Ab 2040 beginnende Renten sind in vollem Umfang zu versteuern.

So profitieren verschiedene Gruppen von der Basisrente:

Petra Mende

Petra Mende, Sales & Customer Support
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