In Deutschland sind 2017 bereits rund 3,3 Millionen Menschen pflegebedürftig (ambulant und stationär). Jüngere und ältere Menschen können von heute auf morgen zum Pflegefall werden, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Um auch im Pflegefall alle Kosten problemlos tragen zu können, ist eine private Pflegezusatzversicherung unverzichtbar.
Ob Pflege zu Hause oder im Pflegeheim – eine gute Betreuung und Versorgung ist kostenintensiv. Reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, werden die Ersparnisse und das Vermögen des Betroffenen und eventuell sogar das der Kinder angegriffen.
Pflegegrade
Die Pflegegrade ersetzen seit dem 01.01.2017 die bisherigen drei Pflegestufen und orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird.